Wirtschaftlichkeit und Förderung von Solarthermie und Photovoltaik
Sie wollen eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage in Ihrer Gemeinde errichten und fragen sich, ob die Umsetzung wirtschaftlich ist und mit welchen Zuwendungen Sie rechnen können?
Die Wirtschaftlichkeit von PV- und Solarthermie-Vorhaben lässt sich aufgrund der gesetzlichen und vertraglichen Ausgestaltung gut über ein Wirtschaftlichkeitsmodell berechnen. Für Gemeinden spielen zusätzlich die Themen Zuwendungen (nur PV), Gewerbesteuer und lokale Wertschöpfung eine große Rolle. Wir beraten Sie gerne bei Fragen zur Wirtschaftlichkeit und der Finanzierungsstruktur.
Förderungsmöglichkeiten
Das Förderprogramm der KfW 432 „Energetische Stadtsanierung“ bietet eine gute Grundlage, auch für kleine ländliche Gemeinden, um die konkrete Entwicklung der Wärmeversorgungsstruktur unter Berücksichtigung sinnvoller Gebäudesanierungsmaßnahmen und mit Optionen einer solaren Wärmebereitstellung zu betrachten. Mindestens 90 % und für finanzschwache Kommunen sogar 95% der Kosten eines sogenannten integrierten Quartierskonzepts werden durch die KfW und das Land Schleswig-Holstein gefördert. Auch im Rahmen der Förderung durch die Kommunalrichtlinie (Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes) sowie über die AktivRegionen Schleswig-Holstein bestehen interessante Fördermöglichkeiten.
Der Gesetzgeber fördert die Umsetzung von PV-Vorhaben durch den Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard“ (Nr. 270) der KfW. Solarthermie wird über den Förderkredit „Wohngebäude – Kredit“ der KfW gefördert (Nrn. 261, 262). Die Mittel werden über die finanzierende Hausbank beantragt.
Sprechen Sie uns zu den individuellen Fördermöglichkeiten gerne an.