Photovoltaik und Solarthermie
Sie wollen als Gemeinde solare Strom- und/oder Wärmeerzeugung auf den eigenen Liegenschaften und im gesamten Ortsgebiet umfangreich nutzen oder ausbauen? Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig: ob die Eigenversorgungsanlage auf kommunalen Dächern, Solar-Parkplätze für Fahrräder und Autos, Photovoltaik-Lärmschutzwände oder Photovoltaik-/Solarthermie-Freiflächenanlagen. Insbesondere die letztere Variante bietet kommunalen Akteuren vielfältige Möglichkeiten, wie z. B. die Erhöhung der regionalen Wertschöpfung und die (finanzielle) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.
Die nutzbare Globalstrahlung liegt in Deutschland zwischen 100 bis 130 Watt/m², wobei die höchsten Werte im Nordosten und im Süden zu finden sind. Durch die deutlich gesunkenen Gestehungskosten sind Solar-Vorhaben damit im gesamten Bundesgebiet und somit auch in Schleswig-Holstein wirtschaftlich darstellbar.
Wir beraten Sie, wie Sie ihren Ökostromanteil in ihrer Gemeinde erhöhen können und damit einen Beitrag zur Erreichung der Energiewende- und Klimaschutzziele leisten.
Photovoltaik und Solarthermie
Photovoltaikanlagen (Solarmodule, -zellen) und Solarthermieanlagen (Solarkollektoren) können sowohl auf Gebäude- als auch auf Freiflächen installiert werden. Die Unterscheidung besteht darin, dass Photovoltaikanlagen elektrischen Strom erzeugen und Solarthermieanlagen zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung beitragen.
Der Strom aus der Photovoltaikanlage kann für den Eigenbedarf (Gebäude oder Liegenschaften) eingesetzt werden, während die produzierten Stromüberschüsse in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden können und eine gesetzlich vorgeschriebene Einspeisevergütung gezahlt wird. Aus wirtschaftlicher Sicht wird der Einsatz einer Photovoltaikanlage umso interessanter, je höher der Eigenverbrauch ist.
Solarthermieanlagen stellen Wärme bereit, die für die Raumheizung, Warmwasserbereitung, Prozesswärme oder sogar zur Kälteerzeugung verwendet werden kann. Diese Nutzungsform der Sonnenenergie nennt man „Solarwärme“ oder „Solarthermie“. Sie wird mittels Solarabsorbern oder -kollektoren gewonnen. Den Strom aus Photovoltaikanlagen erhält man über Solarmodule bzw. -zellen.
Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten für Gemeinden
Freiflächen-Solarenergieanlagen bieten den Gemeinden neue Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger.
Durch das frühzeitige Einbinden sämtlicher kommunaler Akteure wird Transparenz geschaffen und damit die Planung gemeinsam vorbereitet. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die Wertschöpfung während der Errichtung- und Betriebsphase vor Ort erfolgen kann.
Bürgerbeteiligungsmodelle für Solarparks können entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgesetzt werden. Um die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, hat das Land Schleswig-Holstein das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereitgestellt. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen Bürgerenergieprojekten die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase erleichtern und finanzielle Risiken senken. Bürgerenergiefonds
Hilfreich ist es, die kommunalen Ausbauziele im Rahmen eines Klimaschutzkonzeptes zu formulieren und zu kommunizieren sowie gemeindliche Partner wie Stadtwerke oder Genossenschaften einzubinden.
Photovoltaik oder Solarthermie? Was ist die geeignetere Lösung?
Aktuell spielen Solarthermieanlagen noch eine untergeordnete Rolle, wenn es um die Gebäude- oder Freiflächenintegration für die Wärmegewinnung geht. Allerdings wird der Ausbau von Solarthermieanlagen zukünftig eine zentrale Rolle einnehmen, wenn es um die Erfüllung der Energie- und Klimaschutzziele des Landes Schleswig-Holstein geht. So stellt die Kombination einer Photovoltaik-Dachanlage für die Stromgewinnung und eine Solarthermieanlage für die Wärmeversorgung der gemeindlichen Liegenschaften einen integrierten Quartiersentwicklungsansatz für die kommunale Wärmeplanung dar.